I-3 Wx 155/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-10, I-3 Wx 155/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-10, I-3 Wx 155/12
I-3 Wx 155/12Obergericht10.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 155/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-10
Aktenzeichen: I-3 Wx 155/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0110.I3WX155.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag des Beteiligten zu 1. vom 27. April 2012, dem Beteiligten zu 2. eine Frist zur Errichtung des Inventars zu bestimmen, nicht mit der Begründung zurückzuweisen, der Beteiligte zu 2. habe die Annahme der Erbschaft wirksam angefochten und die Erbschaft ausgeschlagen.
Geschäftswert: 3.865,58 €.
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