I-3 Wx 241/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-11, I-3 Wx 241/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-11, I-3 Wx 241/12
I-3 Wx 241/12Obergericht11.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 241/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-11
Aktenzeichen: I-3 Wx 241/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0111.I3WX241.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf das Rechtsmittel wird der angefochtene Beschluss geändert.Das Standesamt Düsseldorf wird angewiesen, den Eintragvom 29. November 1991 zu Nr. 2212/1990 im Geburtenregister bezüglich des Geburtsnamens der Beteiligten zu 3 dahin zu berichtigen, dass dieser „ D.“ (nicht: „D.-H.“) lautet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wert: 3.000,- Euro
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