I-2 UH 1/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-17, I-2 UH 1/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-17, I-2 UH 1/12
I-2 UH 1/12Obergericht17.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 UH 1/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: I-2 UH 1/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0117.I2UH1.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I Die Restitutionsklage wird abgewiesen.
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II Die Restitutionsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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III Das Urteil ist für die Restitutionsbeklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Restitutionsklägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Restitutionsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV Die Revision wird nicht zugelassen.
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V Der Streitwert wird auf 830.000,-- € festgesetzt.
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