VII-Verg 35/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-17, VII-Verg 35/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-17, VII-Verg 35/12
VII-Verg 35/12Obergericht17.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 35/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: VII-Verg 35/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0117.VII.VERG35.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-11/2012-L) wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf bis zu 550.000 Euro festgesetzt.
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