Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-17, VII-Verg 35/12

VII-Verg 35/12Obergericht17.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 35/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-17

Aktenzeichen: VII-Verg 35/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0117.VII.VERG35.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-11/2012-L) wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auf bis zu 550.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.