I-21 U 25/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-29, I-21 U 25/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-29, I-21 U 25/10
I-21 U 25/10Obergericht29.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 25/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-29
Aktenzeichen: I-21 U 25/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0129.I21U25.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 6. Januar 2010, Az.: 1 O 75/09, teilweise abgeändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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