I-17 U 62/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-01, I-17 U 62/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-01, I-17 U 62/11
I-17 U 62/11Obergericht01.02.2013
Regest
1. Zur Frage der Reichweite der Rechtsprechung zur fehlerhaften Gesellschaft bei mehrgliedrigen stillen Gesellschaften. 2. Zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus vorvertraglicher Pflichtverletzung eines atypisch stillen Gesellschaftsvertrages.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 62/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-01
Aktenzeichen: I-17 U 62/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0201.I17U62.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Leitsätze
Zur Frage der Reichweite der Rechtsprechung zur fehlerhaften Gesellschaft bei mehrgliedrigen stillen Gesellschaften.
Zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus vorvertraglicher Pflichtverletzung eines atypisch stillen Gesellschaftsvertrages.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 24. März 2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach in der Fassung des Tatbestandsberichtigungsbeschlusses vom 24. September 2012 (10 O 304/10) wird zurückgewiesen.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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