Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-06, I - 18 U 70/12

I - 18 U 70/12Obergericht06.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 18 U 70/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-06

Aktenzeichen: I - 18 U 70/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0206.I18U70.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. April 2012

verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des

Landgerichts Kleve (7 O 43/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der

durch die Nebenintervention veranlassten Kosten trägt die

Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-

trages abwenden, wenn nicht die Beklagte beziehungsweise

ihre Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

110 % des jeweils von ihnen zu vollstreckenden Betrages

leisten.

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