Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-07, 16 U 64/12

16 U 64/12Obergericht07.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 64/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-07

Aktenzeichen: 16 U 64/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0207.16U64.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. März 2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und die Beklagte - unter teilweiser Aufrechterhaltung des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Euskirchen vom 08.02.2010 (Az: 10-4284993-0-0) – verurteilt, an die Klägerin 6.639,31 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz seit dem 20.01.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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