16 U 64/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-07, 16 U 64/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-07, 16 U 64/12
16 U 64/12Obergericht07.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 64/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-07
Aktenzeichen: 16 U 64/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0207.16U64.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. März 2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und die Beklagte - unter teilweiser Aufrechterhaltung des Vollstreckungsbescheides des Amtsgerichts Euskirchen vom 08.02.2010 (Az: 10-4284993-0-0) – verurteilt, an die Klägerin 6.639,31 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz seit dem 20.01.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz und des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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