I-26 W 21/12 [AktE]•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-18, I-26 W 21/12 [AktE]
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-18, I-26 W 21/12 [AktE]
I-26 W 21/12 [AktE]Obergericht18.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 21/12 [AktE] — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-18
Aktenzeichen: I-26 W 21/12 [AktE]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0218.I26W21.12AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 13.07.2012 gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 11.05.2012 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten.
Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 10.000 Euro festgesetzt.
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