Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-18, I-26 W 21/12 [AktE]

I-26 W 21/12 [AktE]Obergericht18.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 21/12 [AktE] — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-18

Aktenzeichen: I-26 W 21/12 [AktE]

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0218.I26W21.12AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 13.07.2012 gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 11.05.2012 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten.

Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 10.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.