Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 3 UF 65/12

3 UF 65/12Obergericht19.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 UF 65/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-19

Aktenzeichen: 3 UF 65/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0219.3UF65.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Familiensenat

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Moers vom 21.02.2012 in Ziffer 2. (Absatz 1) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der A., Versicherungsnummer 001, zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 13,4856 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 002 bei der B., bezogen auf den 31.07.2011, übertragen.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben; Gerichtsgebühren werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.

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