VII-Verg 44/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-20, VII-Verg 44/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-20, VII-Verg 44/12
VII-Verg 44/12Obergericht20.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 44/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-20
Aktenzeichen: VII-Verg 44/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0220.VII.VERG44.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17.10.2012, VK – 16/2012-L, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 320.000,- € festgesetzt.
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