I-9 U 41/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-25, I-9 U 41/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-02-25, I-9 U 41/12
I-9 U 41/12Obergericht25.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 41/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-25
Aktenzeichen: I-9 U 41/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0225.I9U41.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.02.2012 verkündete Schlussurteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die folgenden im Grundbuch des Amtsgerichts K…, in Abteilung III eingetragenen Grundschulden zu übertragen und die Eintragung der Übertragungen im Grundbuch zu bewilligen:
lfd. Nr. 6: 6.646,79 € Grundschuld nebst 11 % Jahreszinsen,
lfd. Nr. 7: 5.112,92 € Grundschuld nebst 12 % Jahreszinsen,
lfd. Nr. 10: 69.024,40 € Grundschuld nebst 15 % Jahreszinsen und
einer einmaligen Nebenleistung von 5 %,
lfd. Nr. 11: 76.693,78 € Grundschuld nebst 15 % Jahreszinsen und
einer einmaligen Nebenleistung von 5 %,
lfd. Nr. 12: 23.008,13 € Grundschuld nebst 15 % Jahreszinsen und
einer einmaligen Nebenleistung von 5 %,
lfd. Nr. 13: 76.693,78 € Grundschuld nebst 15 % Jahreszinsen und
einer einmaligen Nebenleistung von 5 % sowie
lfd. Nr. 14: 35.790,43 € Grundschuld nebst 15 % Jahreszinsen und
einer einmaligen Nebenleistung von 5 %.
Der Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 385.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.