I-20 U 63/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-05, I-20 U 63/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-05, I-20 U 63/12
I-20 U 63/12Obergericht05.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 63/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-05
Aktenzeichen: I-20 U 63/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0305.I20U63.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Anschlussberufung der Klägerinnen wird zurückgewiesen.
II.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.03.2012 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerinnen zu tragen.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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