I-3 Wx 25/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-15, I-3 Wx 25/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-15, I-3 Wx 25/12
I-3 Wx 25/12Obergericht15.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 25/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-15
Aktenzeichen: I-3 Wx 25/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0315.I3WX25.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird geändert.
Das Standesamt wird angewiesen, den Namen „E.“ als – dritten –Vornamen des Kindes L. K. W. einzutragen.
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