I-3 Wx 33/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-18, I-3 Wx 33/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-18, I-3 Wx 33/13
I-3 Wx 33/13Obergericht18.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 33/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-18
Aktenzeichen: I-3 Wx 33/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0318.I3WX33.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf das Rechtsmittel wird die vorbezeichnete Zwischenverfügung aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die nachgesuchten Eintragungen nicht davon abhängig zu machen, dass die Beteiligen zu 1 bis 3 ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich ergibt, dass die Beteiligte zu 1 im Zeitpunkt der Beurkundung (11. Dezember 2012) trotz ihres durch die Rheinische Landesklinik Düsseldorf am 26.11.2012 attestierten Gesundheitszustandes geschäftsfähig war und auch nicht davon, dass die Genehmigung der Urkunden durch die gemeinsam zur Vertretung bevollmächtigten Söhne nachgereicht wird.
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