I-23 U 102/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-26, I-23 U 102/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-26, I-23 U 102/12
I-23 U 102/12Obergericht26.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 102/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-26
Aktenzeichen: I-23 U 102/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0326.I23U102.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 11. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 11. Mai 2012 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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