Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-26, I-3 Wx 270/12

I-3 Wx 270/12Obergericht26.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 270/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-26

Aktenzeichen: I-3 Wx 270/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0326.I3WX270.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Ausspruch der angefochtenen Entscheidung dahin klargestellt wird, dass sich die dortige Anweisung auf die Eintragung des Familiennamens im Randvermerk, mit dem die Adoption beigeschrieben worden ist, bezieht.

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