I-3 Wx 270/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-26, I-3 Wx 270/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-26, I-3 Wx 270/12
I-3 Wx 270/12Obergericht26.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 270/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-26
Aktenzeichen: I-3 Wx 270/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0326.I3WX270.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Ausspruch der angefochtenen Entscheidung dahin klargestellt wird, dass sich die dortige Anweisung auf die Eintragung des Familiennamens im Randvermerk, mit dem die Adoption beigeschrieben worden ist, bezieht.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.