VII-Verg 53/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-27, VII-Verg 53/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-03-27, VII-Verg 53/12
VII-Verg 53/12Obergericht27.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 53/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-27
Aktenzeichen: VII-Verg 53/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0327.VII.VERG53.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. November 2012(VK-13/2012-L) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf bis zu 185.000 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.