Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-03, I-2 U 128/09

I-2 U 128/09Obergericht03.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 128/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-03

Aktenzeichen: I-2 U 128/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0403.I2U128.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.09.2009 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.000.000,-- EUR festgesetzt

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