Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-11, I-3 Wx 36/13

I-3 Wx 36/13Obergericht11.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 36/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-11

Aktenzeichen: I-3 Wx 36/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0411.I3WX36.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerden des Beteiligten zu 1) und der Beteiligten zu 2) wird – in teilweiser Abänderung des angefochtenen Beschlusses - Notar K. P. W., Frankfurt am Main, zum Versammlungsleiter bestimmt.

Die – weitergehende - Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2) trägt ¾ der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.

Beschwerdewert: 4.000 €

  • davon 1.000 € für die Beschwerden gegen die Bestellung eines von der Rheinischen Notarkammer zu bennenden Versammlungsleiters

  • und 3.000 € für die – weitergehende – Beschwerde der Beteiligten zu 2)

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