I-5 U 105/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-11, I-5 U 105/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-11, I-5 U 105/12
I-5 U 105/12Obergericht11.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 105/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-11
Aktenzeichen: I-5 U 105/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0411.I5U105.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.06.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer.
Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der jeweilige Gläubiger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.