Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-29, I-5 W 9/13

I-5 W 9/13Obergericht29.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 9/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-29

Aktenzeichen: I-5 W 9/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0429.I5W9.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 28.11.2012 abgeändert.

Dem Kläger wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte erster Instanz Prozesskostenhilfe ab dem 22.06.2012 bewilligt und ihm Rechtsanwalt Dr. Büchler in Mönchengladbach beigeordnet.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt

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