I-16 U 36/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-03, I-16 U 36/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-03, I-16 U 36/12
I-16 U 36/12Obergericht03.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 36/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-03
Aktenzeichen: I-16 U 36/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0503.I16U36.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 09.01.2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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