I-2 U 81/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-16, I-2 U 81/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-16, I-2 U 81/11
I-2 U 81/11Obergericht16.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 81/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-16
Aktenzeichen: I-2 U 81/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0516.I2U81.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung gegen das am 28. Juli 2011 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,-- Euro festgesetzt.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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