I- 24 U 178/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-23, I- 24 U 178/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-23, I- 24 U 178/12
I- 24 U 178/12Obergericht23.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I- 24 U 178/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-23
Aktenzeichen: I- 24 U 178/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0523.I24U178.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13.09.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichter – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt insgesamt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.111,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2011 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und der Beklagte zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage abgewiesen worden ist.
Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: 15.386,03 EUR
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