Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-28, I-1 U 132/12

I-1 U 132/12Obergericht28.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 132/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-28

Aktenzeichen: I-1 U 132/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0528.I1U132.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.05.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das am 23.05.2011 verkündete Versäumnisurteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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