Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-05-29, I-18 U 2/13

I-18 U 2/13Obergericht29.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 2/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-29

Aktenzeichen: I-18 U 2/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0529.I18U2.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. April 2012

verkündete Grundurteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts

Düsseldorf (2b O 207/10) abgeändert und wie folgt neu

gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Be-

trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-

streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

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