I-7 U 198/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-07, I-7 U 198/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-07, I-7 U 198/11
I-7 U 198/11Obergericht07.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 198/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-07
Aktenzeichen: I-7 U 198/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0607.I7U198.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
1.Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.11.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert. Es wird zur Insolvenztabelle festgestellt, dass die Forderung des Klägers in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beklagten – Amtsgericht Mönchengladbach, 19 IN 97/10 -, lfd. Nr. 12 über einen Betrag in Höhe von 44.317,16 €, auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.
2.Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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