Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-13, I-6 U 148/12

I-6 U 148/12Obergericht13.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 148/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-13

Aktenzeichen: I-6 U 148/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0613.I6U148.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 29. August 2012 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (41 O 87/10) wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

III. Das landgerichtliche Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird zugelassen.

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