I-18 U 1/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-19, I-18 U 1/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-19, I-18 U 1/13
I-18 U 1/13Obergericht19.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 1/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-19
Aktenzeichen: I-18 U 1/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0619.I18U1.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.08.2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten zweiter Instanz der Streithelferin hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin bzw. die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihnen zu vollstreckenden Betrages leisten.
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