VII-Verg 4/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-19, VII-Verg 4/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-19, VII-Verg 4/13
VII-Verg 4/13Obergericht19.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 4/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-19
Aktenzeichen: VII-Verg 4/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0619.VII.VERG4.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 06.02.2012,VK 21/12, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Antragsgegner untersagt wird, im Vergabeverfahren betreffend „Durchführung von Rettungsdienstleistungen (Notfallrettung i.S. v. § 2 Abs. 1 RettG NRW und qualifizierter Krankentransport i. S. v. § 2Abs. 2 RettG NRW) im Ennepe-Ruhr-Kreis“ einen Zuschlag zu erteilen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 125.000,- € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.