I-3 Wx 85/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-20, I-3 Wx 85/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-20, I-3 Wx 85/12
I-3 Wx 85/12Obergericht20.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 85/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-20
Aktenzeichen: I-3 Wx 85/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0620.I3WX85.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird geändert.
Die Zustimmung der Beteiligten zu 2. zur Veräußerung der im hiesigen Beschlusseingang bezeichneten Erbbaurechtsanteile durch den Beteiligten zu 1. an die Eheleute G. und J. E. gemäß notariell beurkundetem Vertrag vom 20. April 2009 – UR-Nr. xxx für 2009 des Notars Peter S. in Haan –, enthaltend die Auflassung durch den Beteiligten zu 1. an die Beteiligten zu 2. zu gleichen Anteilen im dortigen § 5 Nr. 1., wird ersetzt.
Die Beteiligte zu 2. hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Geschäftswert: 10.000 €.
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