I-16 U 172/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-21, I-16 U 172/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-21, I-16 U 172/12
I-16 U 172/12Obergericht21.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 172/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-21
Aktenzeichen: I-16 U 172/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0621.I16U172.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 27.08.2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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