I-1 U 195/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-25, I-1 U 195/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-25, I-1 U 195/12
I-1 U 195/12Obergericht25.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 195/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-25
Aktenzeichen: I-1 U 195/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0625.I1U195.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 2. August 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 11.928,10 € sowie vorprozessuale Kosten in Höhe von 637,36 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Dezember 2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin die künftige Aufwendungen für Schäden, die aus dem Unfall vom 2. Juli 2008 in Neuss resultieren, mit einer Quote von 60 % zu ersetzen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 35 % der Klägerin und zu 65 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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