VII-Verg 2/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-26, VII-Verg 2/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-26, VII-Verg 2/13
VII-Verg 2/13Obergericht26.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 2/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-26
Aktenzeichen: VII-Verg 2/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0626.VII.VERG2.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 25.01.2013, VK VOB 16/12 aufgehoben:
Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens in erster Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 260.000,- € festgesetzt.
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