Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-06-26, VII-Verg 2/13

VII-Verg 2/13Obergericht26.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 2/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-26

Aktenzeichen: VII-Verg 2/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0626.VII.VERG2.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 25.01.2013, VK VOB 16/12 aufgehoben:

Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens in erster Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 260.000,- € festgesetzt.

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