Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-04, I-26 W 13/08 (AktE)

I-26 W 13/08 (AktE)Obergericht04.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 13/08 (AktE) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-04

Aktenzeichen: I-26 W 13/08 (AktE)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0704.I26W13.08AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom22. Dezember 2008 – 18 O 27/08 AktE - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten erster und zweiter Instanz trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 50.000 € festgesetzt.

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