IV-1 RBs 80/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-04, IV-1 RBs 80/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-04, IV-1 RBs 80/13
IV-1 RBs 80/13Obergericht04.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-1 RBs 80/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-04
Aktenzeichen: IV-1 RBs 80/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0704.IV1RBS80.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1.Bußgeldsenat
Tenor
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Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 25. Januar 2013 aufgehoben.
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Der Betroffene wird freigesprochen.
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Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
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