Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-08, 10 W 97/13

10 W 97/13Obergericht08.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 97/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-08

Aktenzeichen: 10 W 97/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0708.10W97.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Erinnerung des Beklagten zu 4) gegen die Inanspruchnahme als Kostenschuldner für die im Berufungsverfahren entstandenen anteiligen Kosten in Höhe von 181 € (Kostenrechnung vom 15. März 2013; Kassenzeichen 00000000 000 0) wird zurückgewiesen.

Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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