I-25 Wx 29/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-08, I-25 Wx 29/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-08, I-25 Wx 29/13
I-25 Wx 29/13Obergericht08.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-25 Wx 29/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-08
Aktenzeichen: I-25 Wx 29/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0708.I25WX29.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: hat der 25. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Richter am Oberlandesgericht F. u
Tenor
Die befristete Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 15.04.2013 – 565 VI 1118/11 – wird zurückgewiesen. Die (Gerichts-)Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.
Eine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist nicht veranlasst.
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