I-4 U 149/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-12, I-4 U 149/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-12, I-4 U 149/11
I-4 U 149/11Obergericht12.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 149/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-12
Aktenzeichen: I-4 U 149/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0712.I4U149.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Juni 2011 verkündete Urteil der9. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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