Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-12, VI-U (Kart) 1/13

VI-U (Kart) 1/13Obergericht12.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 1/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-12

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 1/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0712.VI.U.KART1.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

    1. Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

Das am 17. August 2012 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 331/11 - wird insofern abgeändert, als die Kostenentscheidung aufgehoben wird.

    1. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 12 % und der Beklagte zu 88 %.
    1. Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Jeder Partei wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die andere Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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