I-3 Wx 97/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-23, I-3 Wx 97/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-23, I-3 Wx 97/12
I-3 Wx 97/12Obergericht23.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 97/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-23
Aktenzeichen: I-3 Wx 97/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0723.I3WX97.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird geändert.
Der Beteiligte zu 2. hat die Kosten des Verfahrens vor dem Amtsgericht zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gleichfalls dem Beteiligten zu 2. auferlegt.
Geschäftswert: die im ersten Rechtszug entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1.
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