Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-23, I-3 Wx 97/12

I-3 Wx 97/12Obergericht23.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 97/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-23

Aktenzeichen: I-3 Wx 97/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0723.I3WX97.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird geändert.

Der Beteiligte zu 2. hat die Kosten des Verfahrens vor dem Amtsgericht zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gleichfalls dem Beteiligten zu 2. auferlegt.

Geschäftswert: die im ersten Rechtszug entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1.

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