I-11 U 35/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-24, I-11 U 35/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-24, I-11 U 35/12
I-11 U 35/12Obergericht24.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-11 U 35/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-24
Aktenzeichen: I-11 U 35/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0724.I11U35.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.07.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az.: 15 O 103/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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