Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-24, I-18 U 78/13

I-18 U 78/13Obergericht24.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 78/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-24

Aktenzeichen: I-18 U 78/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0724.I18U78.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19.02.2013 (6 O 271/12) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil und das Urteil des Senats sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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