VII-Verg 4/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-25, VII-Verg 4/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-25, VII-Verg 4/13
VII-Verg 4/13Obergericht25.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 4/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-25
Aktenzeichen: VII-Verg 4/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0725.VII.VERG4.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf Grund des Beschlusses des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.06.2013 in Verbindung mit dem Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 06.02.2013 (VK 21/12) sind von dem Antragsgegner 5.966,83 Euro - fünftausendneunhundertsechsundsechzig Euro und dreiundachtzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 25.06.2013 an die Antragstellerin zu erstatten.
Die Berechnung ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
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