Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-14, VI-2 U (Kart) 15/08

VI-2 U (Kart) 15/08Obergericht14.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 15/08 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-14

Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 15/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0814.VI2U.KART15.08.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. März 2008 verkündet Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (28 O (Kart) 529/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, der Klägerin für ihr Produkt Frabopress, einen Pressfitting aus Rotguss bzw. Kupfer, das DVGW-Zertifizierungszeichen Wasser sowie das DVGW-Zertifizierungszeichen Gas/Wasser (Mischzertifikat) zu erteilen.

Die Schadensersatzklage gegen den Beklagten zu 1 ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Revision wird für die Beklagten zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 2 darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 250.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.