VII-Verg 13/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-15, VII-Verg 13/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-15, VII-Verg 13/13
VII-Verg 13/13Obergericht15.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 13/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-15
Aktenzeichen: VII-Verg 13/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0815.VII.VERG13.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 13. Mai 2013 (VK. 1-09/12) unter Ziff. 3 des Tenors wie folgt abgeändert:
Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren war für den Antragsgegner notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 2.500 € festgesetzt.
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