Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-30, I-17 U 22/13

I-17 U 22/13Obergericht30.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 22/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-30

Aktenzeichen: I-17 U 22/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0830.I17U22.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. 11. 2012 verkündete

Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf

abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klageanträge werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zu 1) zu 4/5, dem Kläger zu 2) zu 1/5 zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird insoweit zugelassen, als der Senat die Klage der Klägerin zu 1. gegen ihren Ausschluss zurückgewiesen hat.

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