I-2 U 64/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-05, I-2 U 64/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-05, I-2 U 64/12
I-2 U 64/12Obergericht05.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 64/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-05
Aktenzeichen: I-2 U 64/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0905.I2U64.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 10.07.2012 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.
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