VI-U (Kart) 27/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-11, VI-U (Kart) 27/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-11, VI-U (Kart) 27/12
VI-U (Kart) 27/12Obergericht11.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 27/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-11
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 27/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0911.VI.U.KART27.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. April 2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil wie auch das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 21. April 2011 sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Klägerin wird auf
5.540.293,25 €
festgesetzt.
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